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COVID-Vorschriften für die Vereinsversammlung (VV) vom 02.12.2021



Für die VV vom 02.12.2021 muss die LV Horw zum Schutz der Teilnehmenden und zur Eindämmung der Pandemie behördlich verordnete Vorschriften einhalten.

Bitte beachtet die folgenden Vorschriften, welche für Personen ab 16. Altersjahr gelten:

- Vorweisung des COVIDZertifikates beim Eingang in den Saal Egli
- Vorweisung einer ID oder des FahrzeugAusweises beim Eingang in den Saal Egli
- Maskentragpflicht während der gesamten Vereinsversammlung
- Es gilt grundsätzlich 3 G (Zertifikat: geimpft, oder genesen, oder getestet)

Danke !

Martin Keller, Präsident


Veröffentlicht am: 18:29:44 29.11.2021   Print Drucken

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